Wie erfolgt die Verarbeitung der Hinweise?
Bitte machen Sie in Ihrer Beschwerde genaue Angaben über den Missstand und vermeiden Sie allgemeine Anschuldigungen wie zB „das ist Bestechung“. Je detaillierter Ihre Angaben sind (inkl. Übermittlung entsprechend relevanter Urkunden bzw. Dokumente in Kopie), umso leichter kann der Sachverhalt intern bearbeitet und geprüft werden.
Wir versichern Ihnen eine absolut vertrauliche Behandlung Ihrer Informationen bzw. Ihrer Identität oder etwaiger in dem Hinweis genannter dritter Personen.
Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sollten wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, werden sich die zuständigen Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie werden zeitnah darüber informiert, ob bzw. welche Folgemaßnahmen im Anschluss ergriffen werden/wurden.
Wird eine Meldung anonym eingebracht, ist es uns nicht möglich, den Erhalt dieser Meldung zu bestätigen sowie über die Ergebnisse unserer internen Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen zu informieren. Wir können auch nicht in Kontakt mit der Person treten, die eine Meldung eingebracht hat, etwa zur Präzisierung der Angaben in der Meldung. In diesem Fall werden wir das Anliegen daher nur im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagements bearbeiten. Gleiches gilt für eine Meldung, die nicht in den Anwendungsbereich des HSchG fällt.
Durch die Übermittlung eines Hinweises haben Sie, sofern der Hinweis nicht bewusst falsch ist, keine Sanktionen oder Nachteile zu befürchten. Geben Sie aber bitte keine Hinweise ab, die bewusst falsch sind, da diese Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden können.